
Die Unterscheidung von Dokumenten nach ihrer Herkunft und eine entsprechende
Einschränkung in der Suche ist für die bei US-Seiten verwendeten generischen
Top-Level-Domains (TLD) problemlos möglich. Einrichtungen unterschiedlicher
Gebiete verwenden entsprechende TLDs. So lässt sich eine Suche leicht auf
die Websites von Universitäten und Bildungseinrichtungen einschränken,
indem sie auf die TLD .edu beschränkt wird. Gleiches gilt unter anderem
auch für staatliche Stellen (.gov) und militärische Organisationen
(.mil). Diese TLDs sind auf US-Angebote beschränkt; eine Ausnahme bildet
.com, die international verwendet wird. Andere Länder verwenden meist nur
Länderdomains (z.B. .de für Angebote in Deutschland), manche führen
eigene Second-Level-Domains ein, die eine Unterscheidung nach Angeboten möglich
machen (z.B. ac.uk für Bildungseinrichtungen, .co.uk für kommerzielle
Angebote in Großbritannien).
Das Problem liegt nun darin, dass der Nutzer seine Recherche nicht ohne weiteres
beispielsweise auf die deutschen Regierungsbehörden oder die deutschen
Bildungseinrichtungen beschränken kann, obwohl es damit leicht möglich
wäre, die Qualität (insbesondere die Zuverlässigkeit) der Ergebnisse
zu erhöhen. Auch wenn solche Ergebnisse bei der normalen Recherche auftauchen,
ist nicht davon auszugehen, dass die Nutzer in der Lage sind, entsprechende
Hinweise aus den in den Trefferlisten angezeigten URLs zu entnehmen.
Als Lösung bleibt die generelle Einschränkung auf Qualitätsquellen
(vgl. Kap. 12.6) oder eine „Simulation“ generischer TLDs durch manuelle
Auswahl. Sinnvoll dürfte dies vor allem für Behörden auf Bundes-
und Landesebene sowie Bildungseinrichtungen sein. Diese Quellen sollten entsprechend
erfasst werden, um eine gezielte Recherche möglich zu machen. Zwar bedeutet
dies einen gewissen Aufwand, der sich allerdings in Grenzen halten dürfte:
Die Zahl der Hochschulen in Deutschland beträgt beispielsweise 373. Die
Websites dieser Institutionen wären einmalig als solche zu kennzeichnen.